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Urteil: Fitnessstudio-Vertrag kann vorzeitig gekündigt werden

Ein kürzlich gefälltes Urteil des Gießener Amtsgerichts räumte der Kundin eines Fitnessstudios trotz einer vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit von 24 Monaten das Recht zur vorzeitigen Kündigung ein. Das Gericht verwies auf § 309 Ziffer 9 a des BGB, wo ausgeschlossen wird, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen einen Kunden länger als zwei Jahre vertraglich binden.

Entscheidend sei dabei der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, nicht der Zeitpunkt des Trainingsbeginns. Im verhandelten Fall war der Vertrag im Februar 2009 abgeschlossen worden und begann erst im Juni 2009. Laut dem Gericht ist es unzulässig, dass der Vertrag bis Juni 2011 gültig sein sollte.

Der Gießener Anzeiger hat ein Interview mit Rechtsanwalt Thorsten Ruppel geführt, der das Urteil näher erläutert.

Am 25. Mai 2010 in Urteile

Kommentare:

  1. [...] ab Trainingsbeginn oder ab Beginn der vereinbarten Vertragslaufzeit. Wer mehr erfahren will, sei an Find-Fitness.de verwiesen. Dienstag, Mai 25th, 2010 Urteile TAGS: fitnessstudio, gießener amtsgericht, [...]

    Urteil: Den Fitnessstudio-Vertrag vorzeitig kündigen | Ärger mit dem Fitnessstudio am 25. Mai 2010, 22:02 #

  2. das ist ja gut zu wissen, obwohl ich es durchaus eigenartig finde, das der Vertrag erst ein halbes Jahr später beginnt, aber egal. Irgendwelche Dinge passieren ja immer.

    mona am 31. Mai 2010, 00:18 #

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