Über die zweifelhaften Versprechungen der Hersteller von Bauchweggürteln habe ich in diesem Blog bereits geschrieben. Das Landgericht Braunschweig hat jetzt der Betreiberin eines Fitnessstudios untersagt, weiterhin in einer Tageszeitung und im Internet in einer irreführenden Art und Weise für den Trainingsgürtel „SLIM BELLY“ zu werben. „8,6 cm weniger Bauchumfang in nur vier Wochen“ war versprochen worden, ohne dass dabei auf die Notwendigkeit eines zeitgleichen Ausdauertrainings hingewiesen worden sei. Im Internet wurde mit Vorher-Nachher-Bildern sogar eine noch stärkere Reduzierung des Bauchumfangs suggeriert. Das Gericht wertete diese konkreten Äußerungen bezüglich der Wirksamkeit des Bauchweggürtels „SLIM BELLY“ als irreführend und entschied somit im Sinne eines Wettbewerbsverbandes, der einen diesbezüglichen Antrag gestellt hatte.
(Az.:22 O 514/10)
Quelle: Pressemitteilung des LG Braunschweig vom 2. Juni 2010












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