Schlechte Nachrichten für viele deutsche Fitness-Discounter: Aus einem Urteil (Az. 6 U 1/08) des Oberlandesgerichts Karlsruhe geht hervor, dass die üblichen 50 Cent für die Benutzung von Duschen nur dann erhoben werden dürfen, wenn diese Extrakosten in Angeboten explizit Erwähnung finden. Ein lokaler Anbieter hatte mit einem Monatsbeitrag von 15,90€ geworben, die Duschgebühren aber unerwähnt gelassen. Das Gericht befand, dass diese Praxis für den Verbraucher irreführend sei und obendrein gegen die Preisangabenverordnung verstoße.
Tatsächlich treibt der Discount-Trend immer mehr Studioketten dazu, derart zweifelhafte Finanzierungskonzepte zu entwickeln. Es bleibt deshalb abzuwarten, wie ernst dieses Urteil genommen werden wird.












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