Fitnessstudio eintragen

Neue Fitnessstudios

Fitnessstudio-Suche

Neu im Blog

Was darf man auf Bewertungsplattformen sagen und machen?

Der Anwalt Christian Solmecke sprach unlängst in seinem Videoblog über Bewertungsplattformen. Er erklärt unter anderem, welche rechtlichen Aspekte man beim Verfassen von Bewertungen beachten...

mehr »

Deutsche Fitnessstudios mit Hammer Strength-Geräten

Gerätehersteller gibt es viele, aber gute Geräte sind selten. An den Geräten von Hammer Strength kommt man meiner Einschätzung nach nicht vorbei, wenn es um...

mehr »

Preisgelder und Topverdiener im Bodybuilding 2011

Obwohl der Fitnesssport bzw. das Krafttraining der Deutschen Lieblingssport ist (mit weit über...

mehr »

Eigenen Eintrag veröffentlichen!

Haben Sie Interesse, einen eigenen Eintrag in diesem Blog zu veröffentlichen? Schicken Sie eine E-Mail an:

Blog-Suche

Blogroll

Social Bookmarking

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Digg
  • del.icio.us
  • Ask
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Technorati
  • email
  • LinkedIn
  • Y!GG

RSS-Feed abonnieren

Fitnessstudio-Vertrag: Krankheit ist Kündigungsgrund

Schlechte Nachrichten für viele Fitnessstudio-Betreiber, gute hingegen für Fitnessstudio-Mitglieder, die vorzeitig aus ihrem Vertrag ausscheiden wollen. Das Amtsgericht Dieburg hat dieser Tage entschieden (Aktenzeichen: 211 C 44/09), dass in einem verhandelten Fall eine Vertragsklausel nichtig sei, die von erkrankten Kunden „geeignete Belege“ ihrer Krankheit einforderte.

Zum Hintergrund: Üblicherweise ist es für einen Fitnessstudio-Kunden nicht ohne weiteres möglich, aus einem Vertrag vorzeitig auszusteigen. Fitnessstudio-Betreiber setzen zumeist auf langfristige Verträge über 12 oder 24 Monate, um Planungssicherheit zu haben und jahreskonjunkturelle Schwankungen auszugleichen. Eine vorzeitige Aufkündigung des Vertrags ist deshalb nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei Erkrankung.

Im verhandelten Fall hatte ein Fitnessstudio-Mitglied seine vorzeitige Kündigung mit einem „schweren Rückenleiden“ und Sehnenentzündungen im Fuß begründet. Er versuchte diese Erkrankungen mit einem ärztlichen Bescheid zu belegen. Das Fitnessstudio lehnte diese Belege als nicht ausreichend ab und versuchte die noch ausstehenden Mitgliedsbeiträge einzuklagen. Jedoch vergeblich, denn das Amtsgericht Dieburg erklärte die Vertragsklausel, nach der ein Kündigungsgrund durch „geeignete Belege“ zu belegen sein, für rechtswidrig.

Die Formulierung sei nicht ausreichend transparent und erwecke obendrein den falschen Eindruck, die Deutungshoheit über die Brauchbarkeit von Belegen liege beim Fitnessstudio-Betreiber. Außerdem verwarf das Gericht die durchaus übliche Argumentation des Fitnessstudio-Betreibers, wonach der Kunde trotz Sportunfähigkeit noch andere Angebote des Fitnessstudios, zum Beispiel Sauna und Solarium, nutzen könne. Dem Kunden eines Fitnessstudios gehe es primär um die Nutzung von Sportgeräten.

Quelle: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Am 26. April 2011 in Urteile | Keine Kommentare

Amtsgericht Freiburg: Fitnessstudio-Vertrag kann bei psychischer Erkrankung gekündigt werden

Das Freiburger Amtsgericht hat entschieden, dass Mitglieder eines Fitnessstudios, die aufgrund einer psychischen Erkrankung die räumliche Enge des Studios nicht mehr ertragen, ihre Mitgliedsvertrag aufkündigen können und weitere Mitgliedsbeiträge nicht mehr bezahlen müssen.

Der Betreiber eines Fitnessstudios hatte eine Frau verklagt, noch ausstehende Beiträge zu bezahlen und ihren Vertrag zu erfüllen. Zuvor hatte die Beklagte eine außerordentliche Kündigung formuliert, da sie aufgrund einer psychischen Erkrankung die räumliche Enge des Fitnessstudios nicht mehr ertrage und daher nicht mehr dort trainieren könne. Das Amtsgericht Freiburg entschied zugunsten der Beklagten (Az.: 55 C 3255/08), denn sie sei durch ihre Erkrankung nicht mehr in der Lage und dauerhaft daran gehindert, die Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch zu nehmen. Dies sei ein Kündigungsgrund nach § 626 Abs. 1 BGB.

Brisant ist folgender Absatz der Urteilsbegründung:

“Für die Wirksamkeit der Kündigung durch die Beklagte war es nicht erforderlich, dass die Beklagte der Klägerin den Kündigungsgrund in Einzelheiten darlegt, sondern die Kündigung ist auch ohne Angabe irgendeines Kündigungsgrundes wirksam [...]. Die Beklagte war auch nicht verpflichtet, der Klägerin ein Attest über ihre Erkrankung vorzulegen. Die Verpflichtung zur näheren Darlegung des Kündigungsgrundes besteht erst im Rahmen der Substantiierungspflicht in einem gerichtlichen Verfahren. […] Dabei genügt es, dass die Beklagte den Sachverhalt laienhaft darstellt. Medizinisch fundierte Ausführungen zu ihrer Erkrankung muss sie nicht machen. Es genügt, dass die Beklagte ausgeführt hat, sie leide an einer psychischen Erkrankung […], die sie daran hindere, sich in die ‘persönliche und räumliche Enge eines Fitness-Studios o. ä. zu begeben’.”

Was bedeutet das für einen Fitnessstudio-Betreiber? Muss er in jedem Fall ein Gerichtsverfahren einleiten, wenn er eine außerordentliche Kündigung anzweifelt? Lohnt vielleicht selbst dieser Schritt nicht?

Am 22. Februar 2011 in Urteile | 1 Kommentar

Fitnessstudio-Vertrag darf bei Schwangerschaft gekündigt werden

Das Amtsgericht München hat jetzt ein Urteil gefällt, nach dem schwangere Frauen Fitnessstudio-Verträge vorzeitig kündigen dürfen (Aktenzeichen: 251 C 26718/09). Zwar sei eine Schwangerschaft keine Krankheit, jedoch könne die Schwangerschaft es einzelnen Frauen verunmöglichen weiterhin Sport zu treiben.

Das Gericht hielt es für unzumutbar, die vor Gericht stehende schwangere Frau entgegen der mit der Schwangerschaft verbundenen Einschränkungen an ihren Fitnessstudio-Vertrag zu binden. Dabei sei irrelevant, ob die Frau aus medizinischer Sicht weiterhin Sport treiben könne oder nicht.

Am 16. Februar 2011 in Urteile | 1 Kommentar

Urteil: Fitnessstudio muss irreführende Werbung für Bauchweggürtel unterlassen

Über die zweifelhaften Versprechungen der Hersteller von Bauchweggürteln habe ich in diesem Blog bereits geschrieben. Das Landgericht Braunschweig hat jetzt der Betreiberin eines Fitnessstudios untersagt, weiterhin in einer Tageszeitung und im Internet in einer irreführenden Art und Weise für den Trainingsgürtel „SLIM BELLY“ zu werben. „8,6 cm weniger Bauchumfang in nur vier Wochen“ war versprochen worden, ohne dass dabei auf die Notwendigkeit eines zeitgleichen Ausdauertrainings hingewiesen worden sei. Im Internet wurde mit Vorher-Nachher-Bildern sogar eine noch stärkere Reduzierung des Bauchumfangs suggeriert. Das Gericht wertete diese konkreten Äußerungen bezüglich der Wirksamkeit des Bauchweggürtels „SLIM BELLY“ als irreführend und entschied somit im Sinne eines Wettbewerbsverbandes, der einen diesbezüglichen Antrag gestellt hatte.

(Az.:22 O 514/10)

Quelle: Pressemitteilung des LG Braunschweig vom 2. Juni 2010

Am 16. Juni 2010 in Urteile | 5 Kommentare

Urteil: Fitnessstudio-Vertrag kann vorzeitig gekündigt werden

Ein kürzlich gefälltes Urteil des Gießener Amtsgerichts räumte der Kundin eines Fitnessstudios trotz einer vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit von 24 Monaten das Recht zur vorzeitigen Kündigung ein. Das Gericht verwies auf § 309 Ziffer 9 a des BGB, wo ausgeschlossen wird, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen einen Kunden länger als zwei Jahre vertraglich binden.

Entscheidend sei dabei der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, nicht der Zeitpunkt des Trainingsbeginns. Im verhandelten Fall war der Vertrag im Februar 2009 abgeschlossen worden und begann erst im Juni 2009. Laut dem Gericht ist es unzulässig, dass der Vertrag bis Juni 2011 gültig sein sollte.

Der Gießener Anzeiger hat ein Interview mit Rechtsanwalt Thorsten Ruppel geführt, der das Urteil näher erläutert.

Am 25. Mai 2010 in Urteile | 2 Kommentare