In Köln hat jetzt das “Hayat” eröffnet; ein Fitnessstudio, dessen Angebot speziell auf gläubige muslimische Frauen ausgelegt ist. Wie sich Kopftuch und Gebetsrituale mit einem regelmäßigen Fitnessstudio-Besuch in Einklang bringen lassen, dokumentiert FAZ.net.

Auf Find-Fitness.de besitzt das Studio bereits einen Eintrag mit Bewertung: “Hayat Frauenfitness“.

Einen der wenigen fundierten Artikel zu diesem viel diskutierten Thema lieferte – wie an dieser Stelle bereits erwähnt – die Stiftung Warentest in der “Finanztest”-Ausgabe 8/2006. Online ist der Artikel hier einsehbar.

Indes hat am Montag das Münchener Amtsgericht in einem rechtskräftigen Urteil (Az.: 212 C 15699/08) bestätigt, dass ein Umzug in eine entfernte Stadt ein angemessener Grund für eine fristlose Kündigung sein kann. Im konkreten Fall hatte eine Frau ihren Vertrag mit einem Münchener Fitnessstudio vorzeitig gekündigt, weil sie mit ihrem Mann nach Wien gezogen war. Der Amtsrichterin zufolge sei auch bei einem Umzug das Vertragsverhältnis aufrecht zu erhalten; ein etwas längerer Anfahrtsweg sei zumutbar. Sobald die Entfernung zwischen Fitnessstudio und neuem Wohnort aber derart wachse, dass das Angebot praktisch nicht mehr nutzbar sei, könne der Vertrag vorzeitig gekündigt werden.

Das Münchener Amtsgericht bestätigt andere Urteile zu dieser Frage. Interessant wäre es geworden, hätte das Fitnessstudio in diesem Fall nicht nur eine Filiale in München gehabt, sondern auch eine in Wien. Dann hätten die Betreiber womöglich argumentiert, die Dame könne in der Wiener Niederlassung das Angebot auch weiterhin nutzen. Diese Argumentation hört man gerade bei den größeren Studioketten öfter und viele Kunden gehen auch zähneknirschen darauf ein. Uns ist indes kein Urteil bekannt, das einen solchen Fall behandelt.

In aller Kürze sei an dieser Stelle auf einen halbwegs brauchbaren Artikel auf “Spiegel-Online” verwiesen, der sich mit der Erfolgsgeschichte deutscher Fitness-Discounter beschäftigt.

Link: “Fitness-Discounter stemmen die Krise”

Kaum ein Jahr ist es her, dass Find-Fitness.de an den Start ging. Schon heute liefert es die wohl umfangreichsten Informationen zu Fitnessstudios in Ihrer Umgebung. Bei der Beurteilung der Qualität eines Fitnessstudios ist jedoch nicht nur das objektiv Zählbare entscheidend, sondern gerade auch subjektive Eindrücke sind von zentraler Bedeutung. Das Fitnessstudio Verzeichnis von Find-Fitness.de verfügt deshalb über eine Bewertungsfunktion, die auch rege genutzt wird.

So konnten wir gestern das Jubiläum der 100. Bewertung feiern. 5 von 10 möglichen Punkten gab eine gewisse Bea dem Studio “Sepp’s Fitness World” in Haibach. Sie bewertete in ihrem Kommentar die Atmosphäre und Ausstattung positiv, bemängelte aber die in ihren Augen unzureichende Betreuung.

Die meisten Bewertungen hat übrigens das “U9 Fitness Pur” in Weimar.

Das Landgericht Hagen entschied diese Woche einen Fall (AZ: 140 C 26/08), in dem ein Mann gegen ein Fitnessstudio Klage eingereicht hatte, nachdem dort sein Antrag auf Mitgliedschaft mit der Begründung abgelehnt worden war, die Quote an weiblichen Mitgliedern sei zu niedrig und man könne deshalb keine weiteren Männer aufnehmen.

Dem Landgericht zufolge stelle die Begründung für die Ablehnung einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dar, denn sie beruhe allein auf dem Geschlecht des Klägers. Der Betreiber des Studios wurde deshalb zur Zahlung von 50,- € Schmerzensgeld verpflichtet. Außerdem hat der Mann einen Anspruch auf Aufnahme in das besagte Fitnessstudio – und zwar zu den Konditionen, die zum Zeitpunkt seines ersten Antrags auf Mitgliedschaft galten.